Suchtmedizinisches Behandlungsangebot der Facharztpraxis
Suchterkrankungen
Eine Abhängigkeitserkrankung - DIE SUCHT - führt in der Regel zu schweren Störungen der körperlichen und seelischen Gesundheit sowie der Beziehungen (Partnerschaft, Arbeit etc.). Häufige Abhängigkeiten entstehen durch Alkohol, Schlaf-, Beruhigungs- und Schmerzmittel sowie Drogen (Cannabis, Amphetamine, Heroin, Kokain etc.) und sind durch starken Drang, die Substanzen zu konsumieren, Toleranzentwicklung, Kontrollstörung, körperliche Entzugssymptome, Konsum trotz Folgeschäden und Vernachlässigung wichtiger Angelegenheiten gekennzeichnet. Die Behandlung erfolgt in drei Etappen: 1.) qualifizierter ambulanter Entzug und Motivationsförderung, 2.) ambulante oder stationäre Rehabilitation (Stabilisierung) und 3.) Nachsorge (Abstinenzsicherung). Bei ausreichender Stabilität können alle drei Etappen ambulant erfolgen. Dadurch verbleibt der Süchtige in seinem Umfeld, der Arbeit und kann Veränderungen 1:1 erproben.
Qualifizierte ambulante Entzugsbehandlung
Der Einstieg in die Behandlung einer Abhängigkeitserkankrung ist immer die Entzugsbehandlung zur Schaffung der Abstinenz, damit weiterführende Behandlungsschritte "nüchtern" geplant werden können. Aufgrund der Toleranzentwicklung und teils bedrohlicher körperlicher Entzugssymptome sollte der Entzug immer ärztlich überwacht werden. Der Entzug kann unter bestimmten Voraussetzung auch ambulant durchgeführt werden, ansonsten muss eine stationäre Entzugsbehandlung erfolgen. Unsere qualifizierte ambulante Entzugsbehandlung bietet die Möglichkeit, kurze Arbeitsunfähigkeitszeiten, den Verbleib im häuslichen Umfeld und die notwendige medizinische Behandlung ohne Wartezeiten zu verbinden. Wir führen die ambulante Entzugs- und Motivationsbehandlung seit 1992 zusammen mit IANUA (ambulante Rehaeinrichtung) in Saarlouis ca. 250 Mal im Jahr durch. Unsere Behandlung ist bewährt, sicher, hoch effektiv und deren wissenschaftliche Untersuchung 2014 mit dem Wolfram-Keup-Förderpreis ausgezeichnet worden.
Ianua G. P. S. mbH
ZIELE des qualifizierten Entzugs sind die Herstellung einer stabilen Abstinenz, die Aufklärung über die Entstehung und Aufrechterhaltung von Abhängigkeitserkrankungen sowie die Vermittlung erster Abstinenzstrategien. Mechanismen und Gefahren einer Suchtverlagerung (z. B. von Alkohol auf Drogen oder Beruhigungsmittel und umgekehrt) müssen vermittelt und in die Abstinenzforderung mit einbezogen werden. So kann eine erste Stabilisierung und Orientierung entstehen, die jedoch in der Regel noch nicht in Krisen oder schlechten Zeiten die Abstinenz sicherstellen kann.
Eine langfristige Stabilisierung und ZUFRIEDENE Abstinenz muss in einem zweiten Behandlungsschritt - DER SUCHTREHABILITATION - geschaffen werden. Wir arbeiten mit Ihnen auf die Antragstellung und den Übergang in eine Suchtrehabilitation zielgerichtet hin.
Warum Vermittlung in Suchtrehabilitation?
Die Suchtrehabilitation hilft, Abstinenz und Erwerbsfähigkeit zu sichern und zugrunde liegende psychische Störungen oder Konflikte zu bearbeiten. Sie kann stationär, ambulant oder in Kombination beider Formen durchgeführt werden. Die ambulante Suchtrehabilitation eignet sich für suchtkranke Menschen, die in ihrem sozialen Umfeld verbleiben und gleichzeitig eine Behandlung durchführen wollen. Sie bietet die Chance der weiteren Berufsausübung, der Teilhabe am Familienleben und der Pflege von bestehenden Beziehungen und Interessen. Die Regelbehandlungszeit beträgt dann ca. ein Jahr und kann, wenn angezeigt, auf 18 Monate erweitert werden. Wöchentlich erfolgen zwei je 100-minütige Gruppensitzungen, die durch Einzelgespräche ergänzt werden. Die stationäre Suchtrehabilitation ("Langzeit") ist vor allem dann angezeigt, wenn die Abstinenz nicht sicher hergestellt werden kann oder diese durch schwere Probleme im sozialen Umfeld bedroht wird.
Behandlungsangebot
Wir bieten Heilbehandlung zu Lasten der gesetzlichen und privaten Krankenkassen nach dem EBM oder der Gebührenordnung für Ärzte in der jeweils gültigen Fassung an. Behandlungen, die nicht von Ihrer Kasse übernommen werden, erfolgen nur nach ausführlicher Aufklärung über Sinn und Nutzen und nach vertraglicher Festlegung von Dauer, Umfang und Honorierung.